Am 28.06.2017 hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben, das Sie nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2017, auf eine derzeitige Durchsetztung der Vorratsdatenspeicherung (wie sie ab dem 01.07.2017 für viele Anbieter von Telekommunikationen) gesetzlich vorgeschrieben ist nicht besteht.
‚Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab.‚
Damit sind dann zur Zeit unsere Bedenken, die wir bei dem Thema Freifunk und VDS (Vorratsdatenspeicherung) auch schon am 23.03.2017 hier geäußert hatten, nicht mehr aktuell, und wir können dann bis zum Ende des Hauptverfahrens weiterhin Freifunk in seiner bisherigen Form anbieten.
Update: Datum korrigiert.